Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

Fremdunterbringung / Vormundschaft

1. Die allein erziehende Mutter eines einjährigen polnischen Mädchens ist verstorben. Der vom Gericht bestellte Vormund will Kontakt zu den Großeltern in Polen aufnehmen, da diese evtl. für die Aufnahme des Kindes in Frage kommen. Er möchte außerdem erfahren, wie die Vormundschaft in Polen weiterzuführen ist.

2. Eine deutsche Familie plant, mit ihrem Pflegekind nach Italien zu ziehen. Das Jugendamt will vorher abklären lassen, ob das Pflegeverhältnis in Italien fachlich begleitet werden kann.

 

Häufig benötigt ein Vormund, Pfleger oder Beistand Informationen aus dem Ausland, wenn er eine Entscheidung für das ihm anvertraute Kind vorbereiten will. Bei Kindern, die in einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung untergebracht sind, kann internationale Zusammenarbeit notwendig sein. Dies gilt insbesondere, wenn ein Aufenthaltswechsel erforderlich wird oder wenn Kontakte zu Verwandten wieder hergestellt werden sollen.

 

Der ISD

  • stellt die Verbindung zu den zuständigen Fachstellen im Ausland her und beschafft die erforderlichen Informationen. Bei Ersuchen aus dem Ausland bittet der ISD das örtlich zuständige Jugendamt um Mitarbeit.
  • koordiniert die fachliche Begleitung und Unterstützung der Beteiligten.