Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

Gefährdung des Kindeswohls / Kinderschutz

Gefährdung des Kindeswohls

1. Ein deutscher Junge wird von seinen Eltern nach Spanien gebracht. Die Eltern kommen damit einem Eingriff in ihr Sorgerecht zuvor. Das Jugendamt möchte die jetzt zuständigen Stellen über die Vorgeschichte informieren, damit dort Schutzmaßnahmen getroffen werden.

2. Ein türkisches Mädchen wird nach Misshandlung durch den Vater in Obhut genommen. Es äußert den Wunsch, zur Mutter in die Türkei zurückzukehren, von der es vor Jahren getrennt wurde.

 

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, müssen unabhängig von der Staatsangehörigkeit eines Kindes vor Ort die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Um die beste Entscheidung für ein Kind treffen zu können, müssen oft Informationen über die Vorgeschichte, Familienangehörige oder die Situation im Zielland einer geplanten Übersiedelung eingeholt bzw. übermittelt werden.

 

Der ISD

  • übermittelt kinderschutzrelevante Informationen ins In- und Ausland.
  • beschafft Informationen über die Vorgeschichte eines Kindes.
  • berät vor der geplanten Übersiedelung eines Kindes und hilft bei der Prüfung der Situation im Ausland.

 

Internationaler Kinderschutz

Mit Inkrafttreten der UN Kinderrechtekonvention ist zwischenzeitlich weltweit anerkannt, dass Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen, der auch nicht an der jeweiligen Landesgrenze aufhört. Die Vorgaben der UN Kinderrechtekonvention gelten dabei für alle Lebens – und Rechtsbereiche.

Für den Bereich der Familienkonflikte hat nun die Haager Konferenz ein besonderes, spezielles Übereinkommen geschaffen, welches für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 2011 im Verhältnis  zu 27 Staaten (Albanien, Armenien, Australien, Bulgarien, Dominikanische Republik, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Ecuador, Estland, Finnland, Frankreich5, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Monaco, Marokko, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweiz, Ukraine, Uruguay) in Kraft getreten ist.

 

Um den Download der PDF-Datei zu starten, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link:

"Kindeswohl im internationalen Recht: Das neue Kinderschutzübereinkommen" von Ulrike Schwarz

erschienen im  Nachrichtendienst des Deutschen Vereins: NDV 01/2011, S. 39-40