Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

Kostenregelung des ISD ab dem 1.9.2010

Der ISD hat in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zum 1.1.2002 die seit 1990 unveränderte Bearbeitungspauschale erhöht. Dies war zum einen aufgrund unserer neuen Finanzierungsbedingungen erforderlich, zum anderen stand der tatsächliche Aufwand der Bearbeitung nicht mehr im Verhältnis zu der bisherigen Kostenpauschale. Ab dem 1.9.2010 wird diese Pauschale auf Verlangen des zuständigen Finanzamtes zzgl. der MwSt. berechnet.

Regelung für Jugendämter

Ab dem 1.9.2010 beträgt die Bearbeitungspauschale € 180 zzgl. MwSt. Für Mitglieder des DV ist die Gebühr um € 25 reduziert; sie beträgt somit € 155 zzgl. MwSt. Bitte teilen Sie eine bestehende Mitgliedschaft unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer mit.

Der Betrag wird fällig, wenn der aus dem Ausland angeforderte Bericht vorgelegt wird.

Arbeitssprachen innerhalb unseres Verbandes sind in der Regel Englisch oder Französisch. Die Pauschale umfasst insoweit auch die Übersetzung durch den ISD. Im Einzelfall kann die Benutzung einer anderen Sprache erforderlich sein. In diesem Fall werden nach Absprache anfallende Übersetzungskosten zusätzlich zur Pauschale in Rechnung gestellt.

Wird das Ersuchen zurückgezogen, nachdem von uns die ausländische Stelle eingeschaltet wurde, so wird ein einmaliger Betrag von € 128 zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Dies gilt dann, wenn dies aus Gründen geschieht, die nicht beim ISD liegen. Für Mitglieder des Deutschen Vereins reduziert sich die Gebühr in diesem Fall auf € 100 zzgl. MwSt.

Wohlfahrtsverbände

Auch freie Verbände fallen unter die Kostenregelung, die für Jugendämter gilt, wenn sie Aufgaben des Jugendamtes nach dem KJHG wahrnehmen.

Andere Stellen

Für stationäre Einrichtungen (Krankenhäuser, Heime oder Gefängnisse) und Gesundheits- oder Ausländerbehörden gelten die Regelungen wie für Jugendämter.

Privatpersonen

Auch für Einzelpersonen, die sich mit der Bitte um Mitarbeit an uns wenden, gelten die Regelungen wie für Jugendämter.

Gerichten und Rechtsanwälten

wird Mitarbeit nach dem JVEG in Rechnung gestellt.

Verweise

Kostenregelung des ISD ab dem 1.9.2010