Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

"Mutter wegen Kindesentführung wieder vor Gericht"

Ein Artikel von Katharina Rüth, erschienen am 28.12.2010 im Portal der WAZ Mediengruppe DerWesten.

In Düsseldorf steht am 28. Januar 2011 eine 43 Jahre alte Mutter wegen Kindesentziehung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung in zweiter Instanz vor Gericht. Sie hatte ihren neunjährigen Sohn nach Polen entführt.

Es war eine Szene wie im Film: Der damals neunjährige Junge ging mit seiner Stiefmutter über die Straße, als plötzlich ein Auto hielt, zwei Personen heraussprangen und das schreiende Kind trotz Gegenwehr der Stiefmutter ins Auto zerrten und davonfuhren. Einer der Entführer war die leibliche Mutter (43) des Kindes. Sie nahm den Jungen mit in ihr Heimatland Polen, ließ ihn erst nach fast fünf Monaten zu seinem Vater zurückkehren.

Immer wieder geraten Paare nach ihrer Trennung in Streit um ihre Kinder. Manchmal verschärft sich der Konflikt so weit, dass ein Elternteil das Kind entführt. Der Vorfall in Düsseldorf ist ein Beispiel; er liegt zwei Jahre zurück, am 28. Januar 2011 steht die Mutter wegen Kindesentziehung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung in zweiter Instanz vorm Landgericht Düsseldorf.

Kampf ums Kind eskalierte

Mit der gewaltsamen Entführung eskalierte der Kampf der Eltern um das Kind, der da schon sechs Jahre dauerte und in dem die Mutter bereits einmal ihr Kind gegen den Willen des Vaters nach Polen gebracht hatte. Der Fall hat besonders in Polen große Aufmerksamkeit erregt.

Die Eltern hatten sich getrennt, als ihr Sohn zwei Jahre alt war. Er blieb bei der Mutter. Als sie mit ihm nach Polen wollte, war der Vater dagegen, zog vor Gericht. Bevor ein Urteil fiel, fuhr sie mit dem Jungen davon. Erst als nach neun Monaten ein polnisches Gericht entschied, dass der Junge zurück muss, willigte sie ein.

Der Vater hatte inzwischen eine neue Frau, war nach Düsseldorf gezogen. Gegen die neue Partnerin zog die Mutter dann ins Feld, beschuldigte sie, ihren Sohn zu misshandeln. Alle Ermittlungen wurden eingestellt, weil sich der Verdacht nicht erhärten ließ.

Das blieb nicht ohne Wirkung auf das Kind. Der damals Siebenjährige brach eines Tages weinend in der Schule zusammen. In der Folge sollte seine Mutter ihn nur noch unter Aufsicht von Jugendamts-Mitarbeitern sehen.

Polnischer Journalist vermittelte

Sie ging an die Medien, sagte, sie dürfe nicht polnisch mit dem Jungen sprechen, warf den deutschen Behörden vor, polnischen Eltern systematisch Kinder wegzunehmen, um sie zu „arisieren“. In Polen, wo noch gut bekannt ist, dass die Nationalsozialisten einst so verfuhren, brachte das ein großes Medienecho.

Im Oktober 2008 kam es zu der filmreifen Entführungsszene, sie tauchte mit dem Neunjährigen in Polen unter. Erst ein polnischer Journalist bewegte sie, mit dem Vater zu verhandeln. Als der ihr zusicherte, sie dürfe den Jungen sehen und mit ihm telefonieren, ließ sie ihn zurückkehren.

Entführt ein Elternteil Kinder gegen den Willen des sorgeberechtigten Ex-Partners, ist das strafbar, selbst wenn die Kinder freiwillig mitkommen. Die Mutter im aktuellen Fall wurde für ihre erste Kindesentziehung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Für die zweite verurteilte sie das Düsseldorfer Amtsgericht im Mai zu 14 Monaten auf Bewährung und 10.000 Euro Schadenersatz an den Vater, der den Jungen in Polen gesucht hatte. Jetzt geht es in die zweite Instanz: Die Staatsanwaltschaft und sie selbst haben Berufung eingelegt.

Kindesentziehungen machen besonders Schlagzeilen, wenn sie ins Ausland führen. Seit 1980 gibt es das Haager Kinderentführungsübereinkommen (HKÜ). Darin haben sich über 80 Staaten verständigt, Sorgerechtsentscheidungen der Länder zu akzeptieren, in denen die Kinder bisher gelebt haben. Ähnlich lauten zwei weitere europäische Regelungen. Die Abkommen gelten aber zum Beispiel nicht in arabischen Staaten.

Verhandeln hilft oft

Die zurückgebliebenen Eltern können aufgrund dieser Regelungen versuchen, die Sorgerechtsregelung auch im Ausland durchzusetzen, dort eine entsprechende Gerichtsentscheidung zu erwirken. Zuständig ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz. Es kann im Ausland ein entsprechendes Verfahren einleiten.

Begleitung dabei, auch bei Fällen in Ländern, in denen das HKÜ nicht gilt, bietet der Internationale Sozialdienst in Berlin. Dort kennen sich Sozialarbeiter und Juristen in grenzüberschreitenden Familienfragen aus, klären über die Rechtslage auf, nennen Anwälte und Ansprechpartner vor Ort. Und: „Wir halten Kontakt, besprechen die nächsten Schritte“, beschreibt Gabriele Scholz, Leiterin des Internationalen Sozialdienstes, auch die emotionale Unterstützung.

Als Motive für solche Entführungen nennt sie: Angst, das Sorgerecht oder den Kontakt zum Kind zu verlieren, auch Rache am Ex-Partner. Viele hätten auch nur wegen der Beziehung in Deutschland gelebt, wollten nach deren Ende zurück in ihre Heimat und die Kinder mitnehmen.

Sie hält es für wichtig, solche Konflikte früh zu klären. Auch wenn es zu einer Entführung gekommen ist, helfe Verhandeln: Die entführenden Eltern ließen sich bei großzügigen Umgangsregeln oft darauf ein, das Kind zurück zu lassen.

Ihr ist wichtig, dass es bei all dem um die Kinder geht: „Das Haager Kinderentführungsübereinkommen geht auf die UN-Kinderrechtskonvention zurück, hat das Wohl der Kinder zum Ziel, nicht das der Eltern.“

Ein Artikel von Katharina Rüth, erschienen am28.12.2010 im Portal der WAZ Mediengruppe DerWesten.