Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

Elterlicher Umgang

Umgang zwischen Kindern und Eltern

1. In einem Scheidungsverfahren bei einem deutschen Familiengericht beantragen beide Eltern die alleinige elterliche Sorge, der britische Vater wenigstens das Umgangsrecht. Die Mutter befürchtet, dass der Vater die Kinder bei einem Besuch in Großbritannien dort behält.

2. Ein Kind aus einer deutsch-französischen Beziehung lebt bei der Mutter. Solange diese in Deutschland lebt, finden regelmäßige Kontakte statt. Als die Mutter mit dem Kind nach Frankreich zurückkehrt und sie einen neuen Partner hat, entstehen zwischen den Eltern Konflikte über die Ausübung des Umgangs.

 

Häufig bricht nach einer Trennung oder Scheidung der Kontakt des Kindes zu einem Elternteil ab. Besonders wenn Eltern und Kinder in verschiedenen Ländern leben und die Eltern über andere Dinge wie Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen streiten, ist die Aufrechterhaltung der Beziehung zwischen dem Kind und dem anderem Elternteil oft sehr schwierig.

 

Der ISD

  • beschafft Sozialberichte, die eine Grundlage für die Entscheidungen der Gerichte in Umgangsverfahren sind.
  • berät, wie sich die Beziehung zum Kind über die oft große Entfernung aufrechterhalten oder wieder herstellen lässt.
  • versucht unter Einbeziehung von Fachstellen in beiden Ländern auf eine einvernehmliche Umgangsregelung hinzuwirken und ggf. begleiteten Umgang zu organisieren.
  • bemüht sich, zwischen Kind und Elternteil Kontakt herzustellen, wenn dieser abgebrochen ist oder nie bestanden hat.

Zu den häufig gestellten Fragen (FAQ)