Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

Kindesentführung

1. Nach dem Scheitern einer deutsch-griechischen Ehe nimmt der Vater die beiden gemeinsamen Kinder gegen den Willen der Mutter mit in seine Heimat Griechenland.

2. Während eines Ferienaufenthaltes mit den Kindern in Deutschland beschließt die Mutter, nicht zu ihrem Ehemann und dem Vater der Kinder nach Tunesien zurückzukehren.

 

Fälle, wie die vorstehend geschilderten, ereignen sich weltweit und in großer Zahl. Bringt ein Elternteil das gemeinsame Kind gegen den Willen des anderen Elternteils außer Landes, ist dies traumatisch. Für den zurückbleibenden Elternteil, der sein Kind verliert; für den entführenden Elternteil, der unter ungeheurem Druck steht; vor allem aber für das Kind, das aus seinem bisherigen sozialem Umfeld gerissen wird und wichtige Bezugspersonen verliert.

Immer noch sehen es Eltern, vor allem betreuende, als selbstverständlich an, nach der Trennung in ihr Herkunftsland zurückzukehren und die Kinder mitzunehmen. Ein anderes kulturelles Verständnis davon, wo ein Kind leben sollte, Angst, im Sorgerechtsstreit zu unterliegen, die Unfähigkeit zwischen Beziehungsebene und Elternebene zu unterscheiden - die Motive, die einer Entführung zugrundeliegen sind vielfältig.

Was Eltern nicht immer wissen: Sie verletzen mit ihrem Handeln das Recht ihrer Kinder auf Umgang mit beiden Elternteilen, wie es in der UN- Kinderrechtskonvention niedergelegt und im Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) konkretisiert ist. Wie kann man einer Entführung vorbeugen? Wie kann man der Angst vor Entführung entgegenwirken? Was ist während und nach einer Entführung zu tun? Mit diesen Fragen sind Rechtsanwälte, Fachkräfte und Betroffene konfrontiert.

 

Der ISD

  • berät alle Beteiligten, was im Falle einer Trennung getan werden kann, um das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen zu gewährleisten.
  • versucht Hinweise zu geben, wie eine Entführung vielleicht verhindert oder die Angst vor einer Entführung genommen werden kann.
  • informiert Fachkräfte der Jugendhilfe, Familiengerichte und Betroffene über die Möglichkeiten im Falle einer Entführung.
  • versucht, Kontakt zu dem entführenden Elternteil aufzunehmen und auf eine gütliche Einigung im Interesse des Kindes hinzuwirken.

    Zu den häufig gestellten Fragen (FAQ)