Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

Zusammenführung von Familien

1. Ein türkisches Kind lebt in der Türkei bei der Mutter. Die Kindesmutter erkrankt und kann das 9-jährige Kind nicht mehr versorgen.Der Vater möchte es zu sich nach Deutschland holen. Die Ausländerbehörde bittet um Prüfung, ob das Kind nicht in der Türkei bleiben kann.

2. Ein Jugendamt hat ein indisches Kind in Obhut genommen, das bisher bei seinem Onkel in Deutschland lebte. Die Eltern sind inzwischen von Indien nach Großbritannien umgezogen. Es soll geklärt werden, ob die Eltern das Kind versorgen können und ob ein Visum erteilt wird.

Art. 6 des Grundgesetzes und zahlreiche internationale Vorschriften garantieren das Recht, als Familie zusammen zu leben.Gleichzeitig ergeben sich aus dem deutschen, aber auch aus dem Ausländerrecht anderer Staaten Beschränkungen für den Familiennachzug.Fälle, in denen Familienangehörige in verschiedenen Ländern leben, sind häufig sehr komplex. Dies kann zur Folge haben, dass Kindeswohlaspekte aus dem Blick geraten.

 

Der ISD

  • berät bei Fragen zur Familienzusammenführung über die rechtlichen Voraussetzungen und Verfahrenswege.
  • stellt über sein Netzwerk den Kontakt zu ausländischen Fachstellen her, die die Möglichkeit der Übersiedlung mit den im Ausland lebenden Personen besprechen, die Situation der dort lebenden Beteiligten klären und darüber berichten.
  • hilft zu klären, ob die Übersiedlung des Minderjährigen unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls sinnvoll und ausländerrechtlich möglich ist.