Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

Pressemitteilungen 2014

Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 17. Dezember 2013 die im Jahr 2008 eingeführten Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung, § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB, als verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (ISD) hat in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Stellung genommen...

Mehr…