Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

Familienzusammenführung

Handreichung des Deutschen Vereins für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung und weiterführende Hinweise

Familienzusammenführungen gelingen oft sehr schleppend oder gar nicht. Dies betrifft nach wie vor selbst rechtlich eindeutige und einfache Fallkonstellationen, wie beispielsweise die Zusammenführung von Kernfamilien. Daher hat der Deutsche Verein die „Handreichung des Deutschen Vereins für die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung“ vorgelegt, die auf der Homepage heruntergeladen werden kann.

Sie gibt Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Zuständigkeiten, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartner/innen. 

Ergänzend hierzu werden im Folgenden weiterführende Hinweise zum Umgang mit Familienzusammenführungen dargestellt. Diese sind grundsätzlich sowohl bei Familienzusammenführungen nach der Dublin III-Verordnung als auch beim Familiennachzug aus Drittstaaten einsetzbar. 

Weiterführende Hinweise im Bereich der Familienzusammenführung