Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

ISS-Delegation bei der Special Commission über die praktische Umsetzung der Haager Übereinkommen von 1980 (HKÜ) und 1996 (KSÜ)

Vom 10.-17. Oktober 2017 nahm eine Delegation des International Social Service (ISS) am „Special Commission Meeting“ 2017 über die praktische Umsetzung des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ) und des Haager Kindesschutzübereinkommens (KSÜ) in Den Haag teil.  

Das Netzwerk International Social Service hat Beobachterstatus bei der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht. Teil der Delegation waren neben dem ISS Generalsekretariat Vertreterinnen aus Schweiz,  USA und Deutschland. Für Deutschland nahm die Leiterin des Internationalen Sozialdienstes (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. teil.  

Haager Konferenz im Oktober 2017

Unter den Teilnehmern waren Vertreter/innen der nach den beiden Haager Übereinkommen bestimmten Zentralen Behörden, diplomatische Vertretungen und Richter/innen des Haager Richternetzwerks sowie einige internationale Organisationen, wie die UN-Kinderrechtekommission.  

Ziel des ca. alle fünf Jahre stattfindenden Special Commission Meetings ist es, das Funktionieren der Übereinkommen zu überprüfen, kritische Punkte aufzudecken, Absprachen herzustellen und Arbeitshilfen zu vereinbaren, die dabei helfen sollen, Problembereiche besser zu bearbeiten. Gegenstand dieses Meetings waren so unter anderem die Problematik der Herbeiführung, Anerkennung und Vollstreckung von einvernehmlichen Lösungen im Familienkonflikt, der Umgang mit möglichen Rückführungshindernissen bei Kindesentführung aber auch viele Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Behörden nach den beiden Übereinkommen. 

Für den ISS war die Special Commission eine Gelegenheit, seine Erfahrung aus der weltweiten Arbeit einzubringen und neueste Initiativen in Bereichen, die von den beiden Übereinkommen geregelt sind, vorzustellen. Hierfür wurden neun Advocacy Factsheets zu zentralen Themen erstellt und verteilt: ISS-Fallarbeit nach dem KSÜ, Kinderschutz, Kindesentführungen, grenzüberschreitender Wohnortwechsel, Verwandtenpflege mit Auslandsbezug, elterliche Verantwortung, internationale Familienmediation, „Children on the Move“ und Kafala erstellt. Diese sind auf der Website der HCCH Special Commission abrufbar.

Das Permanent Bureau betonte, der ISS und das Committee on the Rights of the Child (CRC) seien unter den Anwesenden die beiden einzigen internationalen Organisationen, die in der Lage seien, Fachwissen zur Anwendung internationalen Rechts bereitzustellen, um auf Fälle von unbegleiteten und von ihren Familien getrennten Kindern zu reagieren. Die Arbeit des ISS fand große Beachtung, insbesondere in Bezug auf seine Mediation-Initiativen und grenzüberschreitendes Case Management. 

Der ISS, die Zentralen Behörden, das Permanent Bureau sowie weitere Akteuren verfolgen weiterhin gemeinsam das Ziel, eine schnelle und gesamtheitliche Handhabung von transnationalen Kinderschutzfällen zu gewährleisten. 

 

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