Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Reform der Brüssel IIa-VO

In seiner Stellungnahme bewertet der Deutsche Verein insbesondere die Neuregelungen zur Durchführung von Rückführungsverfahren innerhalb der EU positiv. Dies sei im Interesse des Kindes. Positiv seien auch die Regeln zur Zusammenarbeit von Behörden und Gerichten. Hier müsse der Anwendungsbereich jedoch deutlicher dargestellt werden, um eine höhere Anwendungssicherheit zu erzielen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Deutsche Verein auch grundsätzlich die Reformierung der Regeln zur Unterbringung eines Kindes im Ausland. Geplant  sei,  das bisherige, sehr unübersichtliche und schwer handhabbare Verfahren zu vereinfachen. Dies könnte sich in der Praxis allerdings als zu strikt und damit letztlich nicht zielführend erweisen. Vor allem dann, wenn durch zu enge Regeln bisher mögliche und praktikable Wege bei jugendhilferechtlichen Maßnahmen behindert werden.  

„Mit der geplanten Neufassung der Verordnung machen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr Kindeswohl. Wenn Kinder bereits die Trennung ihrer Eltern verkraften müssen, sollte alles getan werden, um sie nicht unnötig, insbesondere durch lange Verfahrensdauer und Unsicherheit über die Durchsetzbarkeit getroffener Entscheidungen, zu belasten“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.  

Die ausführliche Stellungnahme ist hier abrufbar.

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