Wir geben einen Überblick zu Adoption und Leihmutterschaft im grenzüberschreitenden Kontext

Wissenswertes zu Auslandsadoptionen 

Während die Zahlen zu Auslandsadoptionen in den letzten Jahren eher zurückgehen, scheinen die im Ausland durchgeführten Leihmutterschaften zuzunehmen.

Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption (HAÜ) beinhaltet grundlegende Regeln für internationale Adoptionen. Diese basieren auf dem Grundsatz, dass Eltern für Kinder gesucht werden und nur solche Kinder ins Ausland vermittelt werden sollen, für die national keine Adoptiveltern gefunden werden können. Trotz des bestehenden Übereinkommens kommt es vor, dass Kinderrechte im Zusammenhang mit Auslandsadoptionen verletzt und bestehende Regularien nicht eingehalten werden. Um die Sicherheit und die Rechte von Kindern zu wahren, müssen die existierenden Übereinkommen und weitere Schutzmaßnahmen ausgebaut und gefestigt werden.

In Deutschland ist die Durchführung einer Leihmutterschaft rechtlich verboten. Dennoch werden zunehmend Kinder deutscher Wunscheltern im Ausland durch Leihmütter geboren und anschließend von ihren Wunscheltern mit nach Deutschland gebracht. In diesen Fällen müssen unterschiedliche Lösungen für die Kinder gefunden werden, die, wie alle Kinder, das Recht auf rechtliche und tatsächliche Eltern ebenso wie auf Kenntnis ihrer Abstammung haben. Da in manchen Ländern eine Leihmutterschaft erlaubt ist und anerkannt werden kann, müssen je nach beteiligtem Land und Konstellation verschiedene Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden. Der ISD berät Fachkräfte zu diesem Thema, beschäftigt sich mit der rechtlichen Einordnung der Leihmutterschaft und wirkt an Stellungnahmen hierzu mit. Eine Expertengruppe des International Social Service (ISS), an welcher der ISD beteiligt war, hat hierzu „Grundsätze zum Schutz der Kinderrechte im Zusammenhang mit Leihmutterschaft“, auch „Verona-Principles“ genannt, erarbeitet.

Tätigkeit des ISD im Bereich der internationalen Adoption

Der ISD beobachtet die Entwicklung und Umsetzung von Gesetzesentwürfen, Richtlinien und Übereinkommen im Bereich der Adoption und der Leihmutterschaft und begleitet sie durch Stellungnahmen und Empfehlungen. Darüber hinaus ist das Netzwerk International Social Service (ISS), dessen Deutsches Mitglied der  ISD ist, Teil von länderübergreifenden Gremien, wie dem Europarat und der Haager Konferenz für internationales Privatrecht, und hat somit die Möglichkeit an internationalen Standards mitzuwirken - wie beim Erlass des HAÜ.

Einzelfallarbeit 

Der ISD unterstützt im Bereich der Adoption nicht in der Einzelfallarbeit. In diesem Bereich wenden Sie sich bitte an das zweite deutsche Mitglied des ISS „familie international frankfurt e.V.“ (fif). Fif bietet Beratung und Unterstützung bei grenzüberschreitenden Adoptionen für Fachkräfte und Privatpersonen an. Darüberhinaus kann fif auch bei der Suche nach Angehörigen oder der Herkunftssuche Erwachsener unterstützen.

familie international frankfurt e.V.

Weitergehende Informationen

Hier finden sie Merkblätter, Handreichungen, Gesetzestexte und Fachbeiträge zum Thema.