Kinderschutz mit Auslandsbezug
Wir schützen Kinder - Über Grenzen hinweg
Der ISD berät zu allen Fragen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen über Grenzen hinweg betreffen.
Der ISD bietet Beratung von Fachkräften (insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes deutscher Jugendämter) bei Kinderschutzfällen mit Auslandsbezug an und unterstützt bei der Gefährdungseinschätzung.
Der ISD berät zudem Privatpersonen, wie Eltern, Großeltern und Verwandte in Deutschland, die sich Sorgen um im Ausland lebende Kinder machen. Der ISD ist auch Ansprechpartner für im Ausland lebende Personen, die Informationen über eine Gefährdung von betroffenen Minderjährigen in Deutschland haben.
Kinderhandel - eine Gefahr, die nur oft erkennt wer dafür sensibilisiert ist
Im besonderen Fall von Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist der ISD ebenfalls Anlaufstelle für Fachkräfte. Häufig finden Menschenhandel und Ausbeutung im Verborgenen statt und sind schwer zu erkennen sowie nachzuweisen. Von Menschenhandel betroffene Kinder und Jugendliche sind umfassend in ihrem Wohl gefährdet und es braucht konkrete kindspezifische Schutzmaßnahmen, um sie zu schützen.
Als Verbindungsstelle zwischen in- und ausländischen Kinderschutzbehörden referieren wir Kinderschutzmeldungen in Länder außerhalb der EU, damit der Kinderschutz von den jeweils lokal zuständigen Behörden sichergestellt werden kann. Zwischen EU-Staaten wird diese Aufgabe seit dem Inkfrattreten der neuen Brüssel IIb Verordnung im Jahr 2022 von der für Deutschland Zentralen Behörde, dem Bundesamt für Justiz, erfüllt. Von den Arbeitspartnern des weltweit tätigen Netzwerkes ISS erhält der ISD Hinweise auf Kinderschutzfälle in Deutschland, die an die jeweiligen Jugendämter zur Bearbeitung übergeben werden. Darüber hinaus holt der ISD für Kinderschutzbehörden und Familiengerichte in Kinderschutzfällen in Deutschland Informationen oder Sozialberichte aus dem Ausland ein und berät bei der Bearbeitung laufender Kinderschutzfälle.
Ein weites Feld für Fortbildungen
Der ISD bietet außerdem digitale Fachveranstaltungen für Fachkräfte zum Themengebiet Kinderschutz mit Auslandsbezug an.
Weitergehende Informationen
Hier finden sie Merkblätter, Handreichungen, Gesetzestexte und Fachbeiträge zum Thema.
Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996 (KSÜ)
Das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) stellt die rechtliche Grundlage für die Arbeit im Kinderschutz unter den Mitgliedstaaten da. Es enthält Bestimmungen zur Zuständigkeit, zum Anwendbaren Recht sowie zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen betreffend die elterliche Sorge.
KSÜ [Haager Konferenz für Internationales Privatrecht - externer Link öffnet neues Fenster]
Kinderschutz bei Botschaftsangehörigen
Bei Angehörigen ausländischer Botschaften die dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen unterliegen gelten spezielle Regeln für Jugendämter, wenn es um die Ausübung ihres Wächteramts im Kinderschutz geht.
Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zur Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt die Erstellung des Nationalen Aktionsplans (NAP) der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels. In diesem Instrument zur Gewährleistung der Rechte Betroffener liegt ein wichtiges Signal – nicht nur an alle Betroffenen von Menschenhandel in Deutschland, sondern auch an die Regierungen weiterer europäischer Länder, die sich die Erstellung eines NAP Menschenhandel vorgenommen haben.
Das Arbeitsfeld I des Deutschen Vereins, der Internationale Sozialdienst (ISD), befasst sich schwerpunktmäßig mit Themen des Kinderschutzes im grenzüberschreitenden Kontext. Aus dieser Expertise heraus benennt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins Aspekte, die bei der Ausgestaltung des NAP im Hinblick auf den Umgang mit Minderjährigen, die von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen sind, unbedingt beachtet werden sollten.
Unsere Vorschläge betreffen die Erfassung und Identifizierung von betroffenen Minderjährigen, kindeswohlorientierte Verfahren, den Zugang zu Hilfemaßnahmen, bedarfsgerechte Unterbringung, Möglichkeiten zu Aufenthalt und dauerhafte Lösungen.
Handel mit und Ausbeutung von jungen Menschen nimmt vielfältige Formen an und ist weit verbreitet. Minderjährige sind besonders vulnerabel, da Handel mit Kindern und die damit bezweckte Ausbeutung auf Machtungleichgewicht und Abhängigkeiten zwischen Kindern und Erwachsenen zum (kommerziellen) Vorteil letzterer beruhen. Eltern und Familienangehörige können in die kommerzielle Ausbeutung und den Handel des Kindes involviert sein und diesen organisieren. Zudem erfolgt der Handel eines Kindes vielfach über Ländergrenzen hinweg. Beides macht die Prävention und das Erkennen zu einer besonders komplexen Herausforderung.
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur bedarfsgerechten Unterbringung von Minderjährigen die von Menschenhandel betroffen sind
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, der Fachberatungsstellen und der Strafermittlungsbehörden berichten immer wieder von deutschen und ausländischen Mädchen und Jungen, die Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung geworden sind und der Herausforderung, für ihren Schutz zu sorgen. Expertinnen und Experten gehen von einem großen Dunkelfeld an betroffenen Kindern und Jugendlichen in Deutschland aus. Wie viele Minderjährige in Deutschland von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen sind, wird bislang nicht statistisch erfasst.
Die Empfehlungen beschreiben die vielfältigen Bedarfe der Betroffenen und benennen gleichermaßen notwendige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie erforderliche strukturelle Rahmenbedingungen in der Unterbringung. Mit dem Ziel, entsprechende bedarfsgerechte Angebote zu schaffen, wurden im Deutschen Verein eine Reihe fachlicher Fragen diskutiert: Wie können von Menschenhandel betroffene junge Menschen bedarfsgerecht in Obhut genommen werden sowie bedarfsgerecht stationäre Hilfe erhalten? Wie können in Anbetracht der vermutlich vergleichsweise geringen Zahl betroffener junger Menschen mit gleichzeitig vielfältigen Bedürfnissen bundesweit bedarfsgerechte Unterbringungsplätze im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt und finanziert werden, die eine unverzügliche bzw. kurzfristige Aufnahme bereits im Verdachtsfall ermöglichen? Welcher Qualifizierungsangebote und Fortbildungsmaßnahmen bedarf es für Fachkräfte der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe und welche Kooperationen zur Gefährdungseinschätzung und für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Unterstützungsangebotes sind erforderlich?
Die vorliegenden Empfehlungen richten sich an alle Akteure, die mit der Unterbringung von betroffenen jungen Menschen befasst sind, sowie an politische Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene. Sie dienen als Orientierungshilfe für die Bereitstellung und Ausgestaltung von Unterbringungsplätzen, die den spezifischen und vielfältigen Bedarfen der Betroffenen gerecht werden. Damit sprechen sie insbesondere die Träger der öffentlichen Jugendhilfe an und geben gleichzeitig pädagogischen Fachkräften der stationären Kinder- und Jugendhilfe eine Handlungsorientierung für die Arbeit mit betroffenen jungen Menschen.
Fachbeitrag: Kinderhandel in Deutschland - Aufgabe und Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe
Der Artikel befasst sich mit den Besonderheiten von Kinderhandelsfällen im Kinderschutz. Ausbeutungsverhältnisse sind oft schwer zu identifizieren und erfordern die Zusammenarbeit von Polizei, Jugendhilfe und spezialisierten Fachberatungsstellen. Rechtsgrundlagen, Praxisbeispiele und politische Entwicklungen werden im Beitrag thematisiert.
Von: Martina Döcker und Ingo Stamm. Erschienen in: NDV 4/2025.
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Kinderhandel in Deutschland - Aufgabe und Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe
Fachbeitrag: Zuwanderung aus Südosteuropa – Neue Herausforderungen für die Jugendhilfe
Der Artikel befasst sich mit den prekären Lebensverhältnissen von eingewanderten Familien aus Südosteuropa und den daraus resultierenden Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe. In diesem Kontext stellt der Beitrag aktuelle Praktiken und Verfahren im Kinderschutz in Frage, und zeigt alternative Handlungsmöglichkeiten auf.
Von: Marc Bauer und Verena Lingg. Erschienen in: NDV 11/2014
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Zuwanderung aus Südosteuropa - Neue Herausforderungen für die Jugendhilfe