Die Verbindung von Recht und Sozialarbeit

Internationale Soziale Arbeit stellt die beteiligten Fachkräfte vor große Herausforderungen, in rechtlicher Hinsicht genau wie in sozialpädagogischer und sorgt häufig für große Verunsicherung. Unsere Grundsatzarbeit umfasst diesen Bereich der themenanwaltschaftlichen Interessenvertretung/Advocacy in den Bereichen Familienkonflikt, Kinderschutz, grenzüberschreitende Unterbringung, Migration sowie Adoption und Leihmutterschaft – immer gedacht aus der Perspektive des Kindes und seiner Rechte.

Unten auf dieser Seite finden Sie vertiefendes Material zum Download. Die Informationen werden nicht jede Frage beantworten. Sprechen sie uns jederzeit mit ihrem konkreten Fall an.

Zum Kontaktformular

Nationales Recht endet an der Landesgrenze. Eine in einem Land ergangene Entscheidung gilt nicht ohne weiteres fort, wenn die Beteiligten in ein anderes Land gehen. Sind mehrere Länder beteiligt passiert es auch, dass unterschiedliche Entscheidungen ergehen, die gleichzeitig nebeneinander gelten und sich vielleicht sogar widersprechen.

Lückenloser Schutz über Grenzen hinweg

Um dies zu vermeiden, um Rechtssicherheit zu erlangen und möglichst lückenlosen Schutz zu gewähren, gibt es internationale Abkommen, die regeln, welches Gericht zuständig ist und wie ausländische Entscheidungen anerkennungsfähig und auch vollstreckbar sind. Allen diesen modernen Abkommen im internationalen Familienrecht gemein ist die Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, nicht mehr in erster Linie an die Staatsbürgerschaft der Beteiligten. Entscheidungen sollen dort getroffen werden, wo die Kinder leben, integriert sind, in Kindergarten und Schule gehen – und dann in allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt sein.

Ein weltweites Netzwerk

Der International Social Service (ISS) und der ISD als das deutsche Mitglied arbeiten seit nunmehr 100 Jahren mit an der Erarbeitung und Weiterentwicklung solcher Abkommen und an deren Bekanntmachung unter den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe und des Rechts. Einige davon, ihren Regelungsinhalt und die praktische Bedeutung, stellen wir Ihnen auf dieser Seite vor. Neben dem Originaltext finden sie auch relevante Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Kommentierungen.

Neben dem Wissen um die rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern Fälle mit Auslandsbezug aber auch spezielle sozialarbeiterische Fertigkeiten und Kenntnisse über die ausländischen Kinder und Jugendhilfesysteme. Einen Fall ins Ausland zu referieren ist mehr als nur eine Übersetzungsleistung in sprachlicher Hinsicht. Es braucht interkulturelle Kompetenz und ein Wissen um die Strukturen und Möglichkeiten im jeweils anderen System. Auch deshalb arbeitet ISS beständig an der Weiterentwicklung seines internationalen Netzwerks in mehr als 120 Ländern der Welt und an einem gemeinsamen transnationalen Verständnis von Sozialer Arbeit.

 ISS-Weltkarte

 

Fachartikel - Stellungnahmen - Empfehlungen

Internationale Übereinkommen

Weitere relevante Informationsseiten und Organisationen