Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

Veranstaltungen 2011

Fachtagung "Familienrat: Paradigmenwechsel in der Sozialen Arbeit?!"

„Familienrat“, auch bekannt als „Verwandtschaftsrat“ oder „Familiengruppenkonferenz“, ist ein in Deutschland noch relativ wenig bekanntes Verfahren der Hilfeplanung in der Sozialen Arbeit. Seinen Ursprung hat das Verfahren in Neuseeland; im Laufe der vergangenen Jahre ist es auch in verschiedenen anderen Ländern und Regionen erfolgreich eingeführt worden. Mittlerweile sind allerdings auch in Deutschland ein steigendes Interesse an diesem Verfahren sowie dessen zunehmende Verbreitung insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu beobachten.

Das Verfahren trägt einen partizipativen Charakter und ist zudem Bestandteil einer konsequent umgesetzten Sozialraumorientierung. Es wird deutlich, dass es neben dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auch in anderen Bereichen der Sozialen Arbeit erfolgreich angewendet werden kann.

Im Rahmen der Fachveranstaltung wird das Verfahren, ausgehend von bereits vorliegenden Projekterfahrungen und deren wissenschaftlicher Begleitung, vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus wird die Veranstaltung interessierten Fachkräften Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Vernetzung bieten.

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Fachtagung "Ausländerbehörden und Jugendhilfe - Kindeswohl als Kooperationsmöglichkeit"

Die Veranstaltung befasst sich mit den Kooperationsmöglichkeiten von Ausländerbehörden und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgrund des gemeinsamen Schutzauftrags „Kindeswohl“. In der Fachveranstaltung werden Unsicherheiten bei den Fachkräften in den Ausländerbehörden und in der Jugendhilfe bei der Wahrung ihres Schutzauftrages in rechtlich nicht eindeutigen kontroversen Einzelfällen aufgegriffen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden werden unter Berücksichtigung ihrer praktischen Erfahrungen und bestehender nationaler und internationaler rechtlicher Regelungen Kooperationsmöglichkeiten erarbeitet.

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Fachtagung "MSA ade! Willkommen KSÜ! Das neue Haager Kinderschutzübereinkommen - Kinderschutz im internationalen Kontext" 

Im Dickicht des internationalen Kinderschutzes

Ein 13-jähriges Mädchen wird gegen den Willen des aufenthaltsbestimmungsberechtigten Jugendamtes von den Eltern nach Marokko gebracht. Wie kann / soll das Jugendamt reagieren? Ein 15 Jahre alter Junge aus Bulgarien, der ohne Eltern in Deutschland lebt, wird in Obhut genommen. Wer ist handlungsberechtigt und -verpflichtet? Eine Deutsche kehrt nach der Trennung vom Vater ihres gemeinsamen Kindes mit dem drei Jahre alten Sohn aus der Dominikanischen Republik zurück. Sorgerecht und Zuständigkeiten sind zu klären.

Mit diesen und vergleichbaren Fragen beschäftigt der Internationale Sozialdienst sich seit vielen Jahren. Immer wieder werden Fragen nach Zuständigkeiten, anzuwendendem Recht und danach, ob eine deutsche Entscheidung im Ausland oder eine ausländische Entscheidung in Deutschland überhaupt durchsetzbar ist, an ihn herangetragen.

Neue Antworten auf diese Fragen gibt das, nun auch für Deutschland in Kraft getretene, Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ), das das Minderjährigenschutzabkommen (MSA) ablöst. Es weist neue Wege, wie mit solchen Konstellationen umgegangen werden kann. Diese werden während der Fachveranstaltung anhand von Fällen herausgearbeitet und vorgestellt. Dabei werden auch die Unterschiede zu anderen vorhandenen Instrumenten wie dem Haager Kindesentführungsabkommen und der EU-Verordnung Brüssel IIa deutlich werden.

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"Kinder-und Jugendhilfe in der Türkei. Kooperationsmöglichkeiten zwischen Deutschland und der Türkei in grenzüberschreitenden Familienkonflikten bei Unterbringung und Kindesentführungsfällen. Eine Fachtagung mit Expert/innen aus der Türkei."

Fallbeispiel 1: In einem Familienkonflikt in einer Familie türkischen Ursprungs in Deutschland werden  Kinder  zu  Verwandten  in  die  Türkei  verbracht,  nachdem  das  deutsche  Jugendamt versucht hat Hilfen zu installieren. Wie kann der Kinderschutz in der Türkei sicher gestellt werden? 

Fallbeispiel 2: Inobhutnahme eines Kindes türkischer Eltern und Platzierung in einer deutschen Pflegefamilie: Die türkische Großfamilie beschwert sich in der Türkei über die christliche und freizügige Erziehung des Kindes in der deutschen Pflegefamilie und äußert diesbezüglich Ängste. Das deutsche Jugendamt wird um Stellungnahme gebeten.

Aufgrund  der  großen  Zahl  der  in  Deutschland  lebenden  Menschen  mit  türkischem Migrationshintergrund  haben  Fachkräfte,  die  in  Deutschland  im  Rahmen  ihrer  Arbeit  mit Familienkonflikten  konfrontiert  sind,  häufig  mit  Familien  zu  tun,  die  in  der  Türkei  sozialisiert wurden.

Fachkräfte der sozialen Arbeit und Jurist/innen aus der Türkei geben Einblicke in ihre Arbeit und stellen Strategien der Konfliktlösung bei Familienkonflikten vor. Institutionelle Wege und mögliche Hürden im türkischen Sozialsystem werden thematisiert. Dem türkischen Familienrecht zugrunde liegende  Annahmen  über  die  Funktionsweise  und  Aufgaben  der  Familie  einerseits  und  der Zuständigkeiten  bzw.  Eingriffsbefugnisse  staatlicher  Stellen  andererseits  werden  erörtert. Lösungsmöglichkeiten durch die konkrete Zusammenarbeit der sozialen Dienste und Gerichte insbesondere über den Internationalen Sozialdienst werden aufgezeigt. Ziel ist auch, dass die Teilnehmer sich über die den Schwierigkeiten, die sie bei ihrer Arbeit mit Familien  mit  türkischem  Migrationshintergrund  bzw.  türkischen  Sozialdiensten  begegnen, zugrunde liegenden kulturellen, systemischen und gesetzlichen Unterschiede bewusst werden.

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