Grenzen überwinden,

    Kinder schützen,

Familien verbinden.

Die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel: Situation und Umsetzung in Deutschland

"Um Menschenhandel zu bekämpfen und Betroffene besser schützen und unterstützen zu können, haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die Richtlinie vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer verständigt. (...)

Besonderen Schutz sieht die Richtlinie für Minderjährige vor."

Den vollständigen Artikel im NDV zur EU-Richtlinie von Eva Küblbeck, Referentin beim Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., können Sie unter dem eingestellten PDF nachlesen.